Ich bin Eigentümer eines Hauses, das direkt an ein gemeindeeigenes Grundstück grenzt.Seit einigen Jahren veranstaltet die Gemeine feiern auf diesem Grundstück, die sich auf mich als sehr lärmbelästigend auswirken auch auf Grund dessen, dass sich zu diesen Zeitpunkten hunderte,feiernde Menschen nur wenige Meter (ca. 2-3m.)von meinem Grundstück entfernt befinden.Ich rufe regelmäßig daher um 22 Uhr die Polizei.Mein Haus befindet sich in einer sehr ruhigen Lage und ich besitze 3 -seitig keine Nachbarbesiedlung.Angrenzend ist lediglich ein Naturschutzgebiet und ein Wasserschutzgebiet.Das Haus wurde seinerzeit von mir nach sehr langer Suche erworben, da ich als geräuschempfindlicher Mensch von der Lage erwartete nahe der Natur und in Ruhe leben zu können.Die Gemeine stellt auf dieser angrenzenden Wiese jährlich ein großes Festzelt (ca. 30 x 20 Meter) und einige kleine Zelte auf.Das große Festzelt ist nur ca. 10-15 Meter von meinem Schlafzimmer entfernt ! Es halten sich zu den besagten Veranstaltungen (musikalische Kleinkunstbühne/Darbietungen)bis zu ca. 300 Personen auf dem Gelände auf.Viele stehen dann auch sich laut unterhaltend nur ca. 1,50-3m entfernt von der Grundstücksgrenze und meinem Zaun entfernt.Die Feiern finden in den Sommermonaten und vor allem immer an den Wochenenden statt., also dann,wenn man selbst entspannen möchte.Im August durchgehend an allen Wochenenden.Mitunter sogar samstags und auch am darauffolgenden Sonntag (sonntags=kirchliche Feier mit Umtrunk + Musik).Die Feiern beginnen um ca. 18 Uhr bis ca. 23 Uhr-mit Abbau-Aktivitäten bis ca.bis 1 Uhr) und werden immer mit Verstärkeranlage abgehalten.Lt. meiner durchgeführten Dezibelmessung werden kontinuierlich Werte um bis zu 80-90 dzb erreicht.Diese Situation ist für mich unerträglich geworden.Anfängliche Versuche die Gemeinde zu weniger feiern bzw. zum Ortswechsel zu bewegen scheiterten.Hinzu kommt,dass der Bürgermeister selbst mitfeiert,die feier unterstützt und uneinsichtig bzw.eigennützig ist.Regelmäßig wird somit von mir die Polizei gegen ca. 22 Uhr eingeschaltet.Dann erst enden die Veranstaltungen nach einiger Zeit und der Abbau beginnt.Meine Frage lautet nun:Darf eine Gemeinde bei diesen geschilderten räumlichen Verhältnissen (Festzelt ca. 10-15 m entfernt vom Schlafzimmer, Gäste nur ca. 1,5 - ca.4 m vom Zaun entfernt,aufgebaute Verstärkeranlage..) und in der Häufigkeit im August an allen Wochenenden samstags (Aufbau freitags-Feier samstags-Abbau sonntags) feiern?... (Da die Gemeinde sich ja selbst eine Außnahmegenemigung erteilt..)Ich bitte Sie um Antwort, da ich an der Grenze der Belastbarkeit angekommen bin und dem Sommer in meinem Haus wegen diesen Belästigungen nicht mehr genießen kann.