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23 Ergebnisse für gemeinde grundstück anspruch klage

Baugenehmigung abgelehnt, Befreiungsantrag mündlich im Vorfeld abgelehnt
vom 3.3.2022 für 55 €
Aussage Baubehörde LK: Auch wenn die Gemeinde zustimmt, werde ich nicht zustimmen, da MIR das zu viel Flachdach ist. ... Haben wir einen Anspruch auf Genehmigung? ... Mir kommt es nach den Gesprächen mit dem LK vor, als ob unser Sachbearbeiter den Baustil einfach nicht möchte, da er viele Aussagen trifft, wie "ICH werde das so nicht", "so genehmige ICH das nicht" oder "auch wenn die Gemeinde zustimmt werde ICH das nicht tun".
Wiederaufgreifen nach § 48 VwVfG bauplanungsrecht vorhaben w Nutzungsuntersagung
vom 13.2.2018 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(Auf jetzt beschluss) Des Grundstück (in Düren) das mit einem Ende des 19. oder Anfang des 20. ... Dann nachher : Dann komme diese Ordnungsverfügung (vom 06.02.2017)Über die Festsetzung und erneute Androhung von Zwangsgeld Habe ich wieder gegen klagen. ... Aber von VA gericht aachen : Nur als die fortsetzungsfeststellungsklage antrag gestellt die klägerin hat keinen Anspruch auf die fortführung des verfahren 5k . da dieses verfahren durch die abgabe der klagerübernahme erklärung in der mündlichen verhandlung vom 8.Dez 2016 wirksam beendet wurde.
Wendekreis, Eigentümer will nicht verkaufen, Gemeinde will nicht handeln
vom 14.7.2015 50 € Historischer Preis
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Guten Tag, wir haben ein Grundstück am Ende eine Sackgasse in einem Neubaugebiet in Niedersachsen. ... Der Eigentümer möchte diesen Teil aber der Gemeinde nicht verkaufen. ... Unsere Grundstück ist zum Teil über den Teil des Wendekreises erschlossen den die Gemeinde aus unserem Grundstück rausgeteilt hat und über eine Überwegungsbaulast bei unseren anderen Nachbarn.
StVO §28, Frage nach der Zuständigkeit und Vorgehen
vom 25.6.2015 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir wohnen an einer Gemeindeverbindungsstraße im Außenbereich einer Gemeinde in Schleswig-Holstein in einer Splittersiedlung. ... Während des "Treibens" können wir unser Grundstück nicht verlassen und dieses nicht betreten, die Treibestrecke beträgt ca. 600 m. ... Am liebsten wäre mir eine mündliche Verhandlung über den Sachverhalt vor einem Amtsrichter, jedoch ist dies nun dreimal gescheitert und als Klage beim Verwaltungsgericht anhängig.
Behörde pflanzt Bäume, die die Aussicht der Anwohner versperren
vom 17.6.2014 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Grundstücke dort liegen in zwei Reihen zum Wasser. ... Auf dem Grünstreifen dieses Weges hat die Gemeinde jetzt Bäume pflanzen lassen, welche die Aussicht der Grundstücke in hinterer Reihe auf das Wasser komplett versperren. ... Wir haben daher folgende Frage: Muss die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, die Bäume zu pflanzen, berücksichtigen, dass sie damit eine auf vielen Grundstücken lastende (wertmindernde) Grunddienstbarkeit und ein Recht der berechtigten Grundstücke praktisch wert- und nutzlos macht?
Verwaltungsrecht Gemeinde Bayern
vom 13.9.2013 40 € Historischer Preis
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Sachvehalt: Eine Gemeinde ist seit ca 2 Jahren Eigentümerin eines leerstehenden Kursanatoriums und ist im Gespräch mit einem Betreiber für eine psychosomatische Klinik (wurde durch eine "lecke" Stelle im Gemeinderat bekannt). ... Meines Erachtens gebietet der Artikel 52(2) der Gemeindeordnung Bayern, dass eine Sitzung nur nichtöffentlich sein darf, wenn das Gemeinwohl gefährdet oder Ansprüche einzelner entgegenstehen. ... Wie kann man also die Gemeinde davon überzeugen, die sachlage öffentlich zu behandeln.
Veranstaltungen der Gemeinde zu dicht an Grundstücksgrenze und zu häufig?
vom 12.2.2013 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Eigentümer eines Hauses, das direkt an ein gemeindeeigenes Grundstück grenzt.Seit einigen Jahren veranstaltet die Gemeine feiern auf diesem Grundstück, die sich auf mich als sehr lärmbelästigend auswirken auch auf Grund dessen, dass sich zu diesen Zeitpunkten hunderte,feiernde Menschen nur wenige Meter (ca. 2-3m.)von meinem Grundstück entfernt befinden.Ich rufe regelmäßig daher um 22 Uhr die Polizei.Mein Haus befindet sich in einer sehr ruhigen Lage und ich besitze 3 -seitig keine Nachbarbesiedlung.Angrenzend ist lediglich ein Naturschutzgebiet und ein Wasserschutzgebiet.Das Haus wurde seinerzeit von mir nach sehr langer Suche erworben, da ich als geräuschempfindlicher Mensch von der Lage erwartete nahe der Natur und in Ruhe leben zu können.Die Gemeine stellt auf dieser angrenzenden Wiese jährlich ein großes Festzelt (ca. 30 x 20 Meter) und einige kleine Zelte auf.Das große Festzelt ist nur ca. 10-15 Meter von meinem Schlafzimmer entfernt ! Es halten sich zu den besagten Veranstaltungen (musikalische Kleinkunstbühne/Darbietungen)bis zu ca. 300 Personen auf dem Gelände auf.Viele stehen dann auch sich laut unterhaltend nur ca. 1,50-3m entfernt von der Grundstücksgrenze und meinem Zaun entfernt.Die Feiern finden in den Sommermonaten und vor allem immer an den Wochenenden statt., also dann,wenn man selbst entspannen möchte.Im August durchgehend an allen Wochenenden.Mitunter sogar samstags und auch am darauffolgenden Sonntag (sonntags=kirchliche Feier mit Umtrunk + Musik).Die Feiern beginnen um ca. 18 Uhr bis ca. 23 Uhr-mit Abbau-Aktivitäten bis ca.bis 1 Uhr) und werden immer mit Verstärkeranlage abgehalten.Lt. meiner durchgeführten Dezibelmessung werden kontinuierlich Werte um bis zu 80-90 dzb erreicht.Diese Situation ist für mich unerträglich geworden.Anfängliche Versuche die Gemeinde zu weniger feiern bzw. zum Ortswechsel zu bewegen scheiterten.Hinzu kommt,dass der Bürgermeister selbst mitfeiert,die feier unterstützt und uneinsichtig bzw.eigennützig ist.Regelmäßig wird somit von mir die Polizei gegen ca. 22 Uhr eingeschaltet.Dann erst enden die Veranstaltungen nach einiger Zeit und der Abbau beginnt.Meine Frage lautet nun:Darf eine Gemeinde bei diesen geschilderten räumlichen Verhältnissen (Festzelt ca. 10-15 m entfernt vom Schlafzimmer, Gäste nur ca. 1,5 - ca.4 m vom Zaun entfernt,aufgebaute Verstärkeranlage..) und in der Häufigkeit im August an allen Wochenenden samstags (Aufbau freitags-Feier samstags-Abbau sonntags) feiern?... (Da die Gemeinde sich ja selbst eine Außnahmegenemigung erteilt..)Ich bitte Sie um Antwort, da ich an der Grenze der Belastbarkeit angekommen bin und dem Sommer in meinem Haus wegen diesen Belästigungen nicht mehr genießen kann.
Baumaßnahme auf benachbartem Grundstück
vom 11.10.2012 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In 8 m-Entfernung von meiner Grundstücksecke grenzt ein Grundstück, dass zum unbeplanten Innenbereich meiner Gemeinde gehört. ... Seite grenzt ein unbebautes Grundstück. ... Muß ich innerhalb eines Jahres nach Schotterung beim Verwaltungsgericht Klage einreichen oder was muß ich sonst fristgerecht tun?
Veraltungsrecht - "Bauamtliche Verschleppung"
vom 26.8.2011 40 € Historischer Preis
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Lediglich eine Info von Herrn xxxxx ueber Bestaetigung der verkehrsmaessigen Erschliessung fehlt. 2) Erschliessungsfertigstellung des Grundstueckes bis 07.10.2011 Ausschreibung muss umgehend erfolgen und oben genannte Termine mit eingeplant werden.
Landratsamt hebelt Urteil des BVerG durch rechtswidrige Verfügung aus
vom 12.6.2011 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben im Normenkontrollverfahren beim BayVGH, sowie in der anschließenden Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG gegen die Gemeinde bzgl. der Änderung des Bebauungsplanes für das direkt an unser Wohngrundstück (liegt im allgemeinen Wohngebiet) angrenzende Grundstück (lag bis zur Änderung und liegt nach unserem Obsiegen wieder im allgemeinen Wohngebiet) obsiegt. ... Mit Schreiben vom 30.05.11 –eingegangen bei uns am 04.06.11- teilte uns das Landratsamt mit, dass man dem Beigeladenen mit Schreiben vom 31.01.11 eine Nutzungsuntersagungsverfügung die ihm das Parken zu Gunsten des Einkaufsmarktes auf dem Grundstück untersagt zugestellt habe und er hiergegen Klage erhoben habe. ... Seit dem 07.06.11 wird auch noch auf einem direkt an dieses strittige Grundstück angrenzenden Grundstück durch Mitarbeiter des Einkaufsmarktes geparkt, das im selben Bebauungsplan wie alle anderen angesprochenen Grundstücke liegt, aber ein Mischgebiet ist.
Kommunale Abgaben in NRW
vom 21.1.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
"Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" Artikel X, § 6, Abs 5 KAG, es wurde neu eingefügt, "Grundstückbezogene Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück". ... Ich wäre dankbar für eine kurze und verständliche Mitteilung, auch ob eine Klage etwas bringen würde.
Gewohnheitsrecht, Recht kraft unverdenklicher Verjährung
vom 20.8.2010 25 € Historischer Preis
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- Haus auf Grundstück - Gemeindefußweg führt am Grundstück vorbei und überquert dann unseren Hof - Kein Grundbucheintrag für Gemeinde zwecks Übergangsrecht - es existieren Alternativen zu dem Weg, da er früher als Ackerweg benutzt wurde, in der Zwischenzeit aber eine Siedlung existiert Zielsetzung: - Wollen Weg über unseren Hof schließen - Gemeinde beruht sich nach Aussage des Geimeindetages von Baden-Württemberg auf Gewohnheitsrecht (Recht kraft unverdenklicher Gewährung), da Weg in alter Karte von 1839 den Verlauf des Weges "dokumentiert" habe, und er somit länger als 70 Jahre existiert. Frage: - Es muss ja eine einheitliche Auffassung des Gewohnheitsrechts bestehen: Wir sind nicht der Meinung und erkennen dieses Recht nicht an: Haben wir bei einer Klage eine Chance? - Haben wir Anspruch auf eine Geldrente für die Benutzung der Gemeinde über unseren Hof?
Benutzerzwang einer kommunalen Wasserwirtschaft
vom 10.3.2009 20 € Historischer Preis
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Im Zuge der kommunalen Baumaßnahmen der Gemeinde nach der politischen Wende, wurden alle Grundstücke an das Kommunale Wasser-und Abwassernetz angeschlossen. ... Kann ich weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen und welche Chancen habe ich als einfacher Bürger gegen den Paragraphen-Dschungel und Satzungswahnsinn dieser kommunalen Verwaltungseinrichtung ?
Zuteilung Baugrundstück bei öffentl. Umlegungsverfahren
vom 28.2.2008 20 € Historischer Preis
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Die Gemeindeverwaltung will dem Ehepaar aber nur den zweitkleinsten Bauplatz mit 3,0 ar (= Doppelhaushältenbauplatz direkt hinter dem Haus) zuteilen oder einen Bauplatz in der Senke, den es aber nicht will, da sich hier das Grundwasser direkt unter der Erdoberfläche befindet (ist der Gemeinde durch Bodengutachten bekannt) und der Bauplatz dadurch minderwertiger ist. ... Bei dieser hat die Gemeinde erklärt, dass man keine Wünsche mehr äußern kann, sondern man nehmen muß, was man bekommt. Welche Rechte hat man als Eigentümer, muß man das Grundstück nehmen, was man bekommt, wenn man kein Geld möchte?