Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Eltern hatten ein Berliner Testament. ... Der Erwerber, also der Bruder, hat zu Lebzeiten der Eltern dort nicht gewohnt. ... Meine Fragen sind jetzt: der Bruder hat ja mit dem Übergabevertrag bereits zu Lebzeiten die Grundstücke samt Elternhaus erhalten.