Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn der Bruder 2004 wirksam auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat, so gilt dieser Verzicht. Er kann den Pflichtteil nicht beanspruchen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 02.06.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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02.06.2016
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00:51
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
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