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21 Ergebnisse für mutter erbauseinandersetzung ausgleichung

Filter Erbrecht
Erbauseinandersetzung und Ausgleichsanspruch § 2057a BGB
vom 28.2.2023 für 70 €
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Frage geht es um das Erbe meiner Mutter. ... Ebenfalls nur mündlich war danach übereinstimmend (Mutter, A, B, C) vereinbart worden, B solle das Häuschen der Mutter bekommen, C das Bargeld. ... Stichwort ist hierbei Ausgleichungen besonderer Leistungen von B an die Erblasserin.
Überlassung und Erbauseinandersetzung: Gleichstellungsgeld - Schenkungssteuer?
vom 22.1.2021 für 73 €
Konkret geht es um folgendes: Vater, Bruder und ich (Schwester) sind bereits länger eine Ergbemeinschaft nach dem Tod meiner Mutter vor 15 Jahren bzgl. eines Hauses. ... Hier noch wichtige Passagen aus dem Vertrag "Überlassung und Erbauseinandersetzung" vom Notar, der noch nicht final ist: 1) Überlassung: Vater - auch "der Veräußerer" genannt - überlässt hiermit an seinen Sohn - auch "der Erwerber" gennant - zum Alleineigentum mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen seinen in vorstehender Ziffer I. 2) näher bezeichneten Miteigentumsanteil zu 1/2 am Wohnungseigentum X. 2) Erbauseinandersetzung: Vater, Tochter und Sohn - auch "der Veräußerer" genannt - setzen sich hiermit unter der Aufhebung der bestehenden Erbengemeinschaft nach Mutter (vertorben vor 15 Jahren) in der Weise auseinander, dass Sohn zum Alleineigentum mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen den in vorstehender Ziffer I. 2) näher bezeichneten Mieteigentumsanteil zu 1/2 am Wohungseigentum X übernimmt. 3) Eigentumsverhältnisse: Nach Grundbuchvollzug der vorgenannten Überlassung und Erbauseinandersetzung ist Sohn Alleineigentümer der in Ziffer I. 2) näher bezeichneten Wohnungseigetumseinheit. ... Der jeweilige Veräußerer wünscht keine weiteren Gegenleistungen, insbesondere ist - keine vertragliche Pflegeverpflichtung - kein Pflichtteilsverzicht oder -anrechnung - keine Bestimmungen zur Ausgleichung nach §xxx - kein bedingter Rückübertragungsanspruch gegenüber Vater gewünscht.
Überlassungsvertrag - prüfen - analysieren - erklären - Dankeschön
vom 29.5.2018 78 € Historischer Preis
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Frau Mutter „ Veräußerer „ genannt, überlässt den vorgenannten Grundbesitz ihrer Tochter 1 „ Erwerber „ genannt, zum Allgemeineigentum. §3 – Der Veräußerer behält auf Lebenszeit Wohnrecht nach § 1093 BGB. §4 – Der Erwerber gewährt dem Veräußerer auf Lebenszeit Pflegepflicht. §5 – Der Veräußerer kann Rückübertragung verlangen. §6 – Weitere Gegenleistungen werden nicht vereinbart. §7 – Übergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt zum Datum. §8 – Grundbucherklärungen, Eigentumsvormerkung, Eigentumswechsel, Rangfolge. §9 – Kosten / Steuern - §10 – Vollzug - §11 - Schlussbestimmung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eventuell Wichtige Details. ... Tochter 1 wohnt seit 10 Jahren mit Familie bei Mutter, hat immer Alles erledigt, auch Beerdigung Amtsgericht, Grundbuch. Hat Mutter löschen, sich eingetragen lassen.
Teilung Erbschaftsanteil
vom 6.4.2016 60 € Historischer Preis
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Ich habe im Jahr 1999 einen Grundstücksüberlassungsvertrag mit Auflassung mit meiner Mutter über ein Baugrundstück abgeschlossen. ... Meine Mutter ist im Jahr 2015 verstorben.
Ausgleichszahlung wg. Pflege
vom 29.8.2015 59 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem ist meine Mutter verstorben. ... Die Tochter meines Bruders hatte keinen Kontakt zu unserer Mutter, deshalb wurde sie auch von unserer Mutter auf das Pflichtteil gesetzt. In den letzten 5 Jahren haben meine Schwester und ich unsere Mutter gepflegt.
Wie verhält es sich bei der gesetzlichen Erbfolge?
vom 8.8.2013 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Laut Aussage des Bestatters hieß es, mein Vater wäre -als einziges noch lebendes Kind- Alleinerbe, allerdings meine Oma war gerade bestattet und schon traten mein Cousin u. meine Cousine an uns heran und meldeten ihren Anspruch an, sie sind der Meinung, da ihre Mutter (die Schwester meines Vaters) bereits verstorben ist, das sie sozusagen automatisch an ihre Stelle als Erbberechtigte rücken würden – ist dies korrekt?
Erbe berechnen nach Testamentsauszug
vom 31.12.2012 38 € Historischer Preis
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Nun gibt ein notarielles Testament des Längerlebenden (Mutter) mit folgendem Inhalt --------- II. ... Vorausvermächtnis für Sohn B Sohn B vermache ich als Vorausvermächtnis, also ohne Anrechnung auf den Erbteil, einen Geldbetrag von 56.000 €, weil Sohn A von mir einen Betrag von 45 000 € geschenkt bekommt hat ohne eine Ausgleichung anzuordnen und Sohn B Aufwendungen in meinem Grundbesitz von 5 000 € und 6 000 € getätigt hat.
Erbrecht - Wert Pflegetätigkeit - Anteil an Immobilie
vom 7.12.2012 65 € Historischer Preis
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Ausgangssituation: Vater und Mutter verheiratet, 2 leibliche Kinder, Sohn (Fragesteller) und Tochter, (die ihr Erbteil einfordert) Mutter wohnt im Elternhaus, Haus steht auf Eheleute. Ich wohne auch seit 04/2009 im Elternhaus und pflege meine Mutter, Pflegestufe 1 seit 04/09. ... Die Schwester versorgte die Jahre zuvor die Mutter mit dem Ergebnis, dass im Krankenhaus der Mutter ein „verwahrloster Zustand" bescheinigt wurde, dies führte dazu, dass ich vom Amtsgericht als Betreuer für die Mutter bestellt wurde.
Grundeigentumsübertragung
vom 27.2.2011 40 € Historischer Preis
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Der Erwerber verpflichtet sich zu folgenden Gegenleistungen: a) Im Falle von Krankheit, Invalidität, Alter oder sonstiger Pflegebedürftigkeit wird er die Erschienene zu 1 (Person 1), seine Mutter, und den Erschienenen zu 3 (Person 2), seinen Vater, pflegen. ... Die Erschienenen 4 (Person 3) und zu 5 (Person 4) erklären, dass sie in diesem Falle Ansprüche auf Ausgleichung bei der Erbauseinandersetzung sowie Ansprüche und Einreden aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nicht erheben werden.
Schriftstück
vom 22.6.2009 47 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe das Grundstück meiner Mutter aufwendig saniert. Wir haben nichts schriftliches vereinbart,aber Sie war mit allem einverstanden und hat mir immer wieder zugesichert,das ich es erben würde.Meine Investition betrug ca.400.00,00 EUR.Ich muss erwähnen das in einem Erbfall noch 2 Geschwister erbberechtigt sind.Jetzt ist die Sachage diese,das meine Mutter mir das Grundstück vor Ihrem Ableben nicht überschreiben will und auch kein Testament macht.Ich konnte zumindestens von Ihr ein Schriftstück bekommen,in dem Sie bestättigt,das ich dieses Grundstück in dieser Höhe saniert habe und dies bei einem späteren Erbfall angerechnet werden soll.Mehr bekomme ich nicht von Ihr.Meine Frage ist nun, ob bei einer späteren Erbauseinandersetzung mir dieses Schriftstück bei der Durchsetzung meiner event.
Erbauseinandersetzung - welcher Anspruch
vom 7.5.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Übrig geblieben sind 2 Grundstücke im gemeinsamen Besitz der Eltern. 1995 verstarb meine Mutter, die von meinem Vater zu 1/2 und uns Kindern zu je 1/6 beerbt wurde.1988 wollte ich die Erbauseinandersetzung. ... Da ich aber erst das Erbe nach meiner Mutter auseinandergesetzt haben möchte, teilt er mir mit, dass ich nur Anspruch auf das Sechstel an den verbliebenen Grundstücken hätte, sein Sechstel bot er mir zum Kauf an. ... Die Überschreibung und der Tod meiner Mutter liegen doch in der 10-Jahresfrist, müsste der damalige Wert der überschriebenen Grundstücke zur Hälfte nicht zur Erbmasse(ausser dem Hausrat war nichts mehr da, da alles meinem Bruder überschrieben war) hinzugerechnet werden?
Rücknahme der Schenkung?
vom 20.9.2008 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Meine Mutter (91) will meinem Bruder, der seit 35 Jahren jeden Kontakt zu ihr abgebrochen hat, möglichst wenig Geld vererben. Einer der Gründe für den Kontaktabbruch durch meinen Bruder liegt in dem Verhalten meiner Mutter, die jeden mit Diffamierungen und Verleumdungen überzieht, der sich aus ihrer Sicht falsch verhält. Weil ich den Kontakt gehalten habe und sie „etwas gut machen wollte“ (so ihre Formulierung), hat meine Mutter mich im März letzten Jahres mit einer Schenkung bedacht, um den Pflichtteil meines Bruders gering zu halten und im notariellen Testament als Alleinerben eingesetzt.