Frau Mutter „ Veräußerer „ genannt, überlässt den vorgenannten Grundbesitz ihrer Tochter 1 „ Erwerber „ genannt, zum Allgemeineigentum. §3 – Der Veräußerer behält auf Lebenszeit Wohnrecht nach § 1093 BGB. §4 – Der Erwerber gewährt dem Veräußerer auf Lebenszeit Pflegepflicht. §5 – Der Veräußerer kann Rückübertragung verlangen. §6 – Weitere Gegenleistungen werden nicht vereinbart. §7 – Übergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt zum Datum. §8 – Grundbucherklärungen, Eigentumsvormerkung, Eigentumswechsel, Rangfolge. §9 – Kosten / Steuern - §10 – Vollzug - §11 - Schlussbestimmung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eventuell Wichtige Details. ... Tochter 1 wohnt seit 10 Jahren mit Familie bei Mutter, hat immer Alles erledigt, auch Beerdigung Amtsgericht, Grundbuch. Hat Mutter löschen, sich eingetragen lassen.