Schenkung Immobilie / Pflegekosten / Rückforderung bei Verarmung
vom 23.5.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Der Eigentümer ist verpflichtet, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume auf eigene Kosten in gut bewohnbarem und beheizbarem Zustand zu halten. Der Erwerber hat die Kosten der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des Hauses (nebst Garage) und der Gebäudebestandteile (wie zB. ... (Hausverkauf, Vermietung, Ausgleichszahlungen) Frage 2: Falls Forderungen des Sozialamtes entstehen könnten: Lies sich das durch eine Änderung im Wohnrecht umgehen bzw.