Als Erbmasse steht Barvermögen, das Elternhaus inkl. zugehörigem Grundstück und weitere diverse Grundstücke zur Verfügung. 1989 fand ein Anbau an das elterliche Haus statt, welches einer meiner Geschwister gehört. ... 2)Gilt der Verzicht nur bezüglich des Elternhauses, mit zuständigem Grundstück – oder würde sich der Verzicht auf den kompletten Nachlaß beziehen? ... 4)Sollte ich für meinen Erbteil bereits ein Teilerbschein beantragen, mit dem entsprechenden Hinweis, um meine Erbansprüche zu sichern – oder ist dies nicht unbedingt erforderlich, bzw. reicht eine Mitteilung an das Nachlaßgericht?