Wie realisiert man die Erbauseinandersetzung, so dass möglichst wenig Notargebühren anfallen? Der Königsweg hierzu scheint nach meinen Internet-Recherchen - die völlige Privat-Übertragung der Geldwerte ohne Notar, und - die Übertragung der Immobilien via "Abschichtung" nach https://de.wikipedia.org/wiki/Erbteils%C3%BCbertragung zu sein, d.h. das einvernehmliche Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus einer Erbengemeinschaft gegen Abfindung, da eine Abschichtung - im Gegensatz zur Erbauseinandersetzung - keinem Notar-Beurkundungs-Zwang unterliegt, sondern nur einem Zwang zur "öffentlichen Unterschrifts-Beglaubigung". Meine Frage also: geht die folgende Konstruktion: Teil-Abschichtungsverträge für die 3 Immobilien (je 1 pro Immobilie) ========================================================= - Inhalt der 3 Verträge: * nicht-notarieller Abschichtungs-Vertrag über das halbe Haus Kra (= Erbe der Ehefrau H) sowie die andere Hälfte aus dem Erbe des Ehegatten D, in der G, C, und T aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (=> das ganze Haus fällt an N) * nicht-notarieller Abschichtungs-Vertrag für die Teil-Erbengemeinschaft "Eigentümer von Haus Lud", in der G, C, und N aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (=> das ganze Haus fällt an T) * nicht-notarieller Abschichtungs-Vertrag für die Teil-Erbengemeinschaft "Eigentümer von Haus Bra", in der G, T, und N aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (=> das ganze Haus fällt an C) De facto endet damit also die Erbengemeinschaft, auch wenn das so direkt in keinem Vertrag gesagt wird => der gewünschte Effekt wird erreicht. - Geht das so?