Testament erneut abliefern?
vom 25.7.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Dies regelte, dass zunächst der überlebende Ehegatte und dann wir drei Söhne zu gleichen Teilen erben. ... Inwieweit bei diesen Todesfällen das Berliner Testament vorgelegt wurde, weiß ich nicht. ... In diesem Zuge wurde das Testament der Eltern dem Nachlassgericht vorgelegt und es gab einen Erbschein (zur Steuerersparnis haben meine Nichte und ich ausgeschlagen und wurden dann von meiner Mutter beschenkt) Nun ist meine Mutter mittellos verstorben, die Heimkosten hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt allein getragen (Hilfe zur Pflege wurde aufgrund der Schenkung abgelehnt.)