Guten Tag, ich versuche es kurz und plausibel zu gestalten.Mein Bruder verstarb im Mai diesen Jahres.Wir haben alle das Erbe abgelehnt, weil sein Schuldenaufkommen durch Geschäftsinsolvenz in die Hunderttausende Euro geht.Er hat einen kleinen Sohn mit 7 Jahren mit seiner Lebenspartnerin gehabt.Jetzt hat seine Lebenspartnerin vergessen, den positiven Prüfungsbescheid(also Ablehnung des Erbes) durch das hiesige Amtsgericht an den Notar weiterzureichen.Allerdings sagte man uns vor Gericht, dass wenn der Bescheid per Post kommt, auch alles in trockenen Tüchern ist.Jetzt die Tragödie.Nach Verstreichung der Frist, ist das Kind nun Erbe geworden und müßte für seine riesigen Schulden aufkommen!... Man sagte uns, dass man das Erbe auf einem höheren Gericht nochmals ablehnen kann.Das tat die Mutter.Jetzt nach zig Wochen kam heute ein Schreiben dieses Gerichtes.Es läge zwar ein Eröffnungsgrund vor über das schuldnerische Vermögen.Aber sein minimales Guthabenkonto(er hatte ca.3000 Euro gespart), könnte die Eröffnung nicht decken.Jetzt verlangt das Gericht um das Verfahren überhaupt einzuleiten sage und schreibe 4000 Euro Vorschuss zur Vorabüberweisung.Seine Lebenspartnerin(Erziehungsberechtigte) kann das nicht bezahlen.Sollte dies nicht eingehen, wird der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen.Ist dann der kleine Junge tatsächlich Erbe der riesigen Schulden?