langfristige Erkrankung /Aufhebungsvertrag/Resturlaubsanspruch
vom 27.6.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M. / Pforzheim
Sehr geehrte Damen und Herren, bin Angestellte in einem Unternehmen mit BAT-KF. Nach einer Dauererkrankung steht jetzt fest,dass ich mein Beruf nicht mehr ausüben kann. Wegen einer Möglichkeit sich umschulen lassen habe ich mich für einen Aufhebungsvertrag zum 21.08.2024 entschieden.