Frage Kündigungsfrist / Kündigungstext
vom 2.12.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Aufhebung dieses Vertrages bedarf ebenfalls der Schriftform. Dem Arbeitgeber bleibt es vorbehalten, im Zusammenhang mit einer Kündigung den Arbeitnehmer widerruflich oder unwiderruflich und unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen und Ansprüchen auf Arbeitsbefreiung von der Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen.