Arbeitszeit und Lohn im Krankheitsfall
vom 10.10.2024
für 41 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Mein Arbeitgeber zahlt im unverschuldeten Krankheitsfall Lohnfortzahlung für 6 Wochen aber nur Montag bis Freitag und für 8h am Tag. ... Bin ich jetzt Freitag bis Montag geplant mit insgesamt 48h und erkranke erhalte ich nur 24h und der Rest geht vom Arbeitszeitkonto, in die Minusstunden oder wird von Überstunden abgezogen.Aufgrund dieser Regelung in meinem Arbeitsvertrag fiel jetzt meine Pflegezulage für August weg da mir 2.5h Stunden fehlen durch 1 Tag Krank ( 8h statt 12h) und 10 Tagen Urlaub.Wenn ich durch Krankheit oder Urlaub nicht 50% meiner monatlichen Arbeitszeit in der Pflege am Patienten tätig bin steht mir diese nicht zu lt.Arbeitsvertrag.Meine Frage ist diese Lohnfortzahlungsweise bzw.Stundenregelung rechtens?Ich habe ja dann durch krank finanzielle Verluste und auch Minusstunden.Zuschläge die man z.Bsp.durch Nacht oder Sonntagsarbeit erhalten würde bekommt man ebenfalls bei krank nicht.Ist das rechtens?