Danke und Grüße Vereinbarung - im Folgenden Arbeitgeber genannt - und - im Folgenden Arbeitnehmer genannt - Die Parteien schließen zur Meidung eines Kündigungsschutzprozesses folgenden unwiderruflichen Vergleich: § 1 Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen, fristgerechten, betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vom 29.07.2013 zum 31.10.2013 enden wird. § 2 Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß den § 9, 10 KSchG eine Sozialabfindung in Höhe von 12.000€ brutto. ... Dieselbe Verpflichtung gilt hinsichtlich sämtlicher weiterer Sachen und Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, wie beispielsweise Firmenfahrzeug, Berechtigungskarten, Schlüssel, Mobiltelefon, Laptop oder ähnliches. ... Außerdem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass zur Meidung von Nachteilen bei Arbeitslosengeld Anspruch auf ein Obliegen des Arbeitnehmers besteht, sich innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterschrift und damit nach Kenntnis von Beendigungszeitpunkt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden, § 38 SGB III. § 10 Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vergleichs keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.