Kündigung Wohnung mit Untermietrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Ein Vater hatte für seinen Sohn und dessen Freund bei mir in Berlin eine Egt.-Wohnung gemietet. Dies sollte bis zum Abschluss Ihres Studiums sein, geplant so zwei Jahre. Der Sohn ist nun fertig und will ausziehen, der Freund will den Mietvertrag selbst übernehmen, was ich abgelehnt habe, da ich die Wohnung gerne in absehbarer Zeit frei hätte. Der Mietvertrag läuft alleine auf den Vater mit dem ...