Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Mietminderung wegen Schimmelbefall ist unter folgenden Bedingungen möglich:
1. Der Schimmelbefall darf nicht durch ein Verhalten des Mieters verursacht worden sein, was der Mieter beweisen muss.
2. Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden.
Ich gehe davon aus, dass beide Punkte erfüllt sind.
Die Mietminderung ist allerdings grundsätzlich nur für die Zukunft möglich. Eine rückwirkende Mietminderung kommt nicht in Betracht, wenn der Mieter trotz Kenntnis des Mangels vorbehaltlos die Miete ungekürzt weiterzahlt. Ich gehe nach Ihrer Schilderung allerdings davon aus, dass Sie Vorbehaltslos gezahlt haben.
Ggf ist noch eine Kürzung für September möglich, wenn Ihnen die dortigen Sanierungsarbeiten nicht vor Zahlung der Septembermiete angekündigt waren. Waren Ihnen die Sanierungsarbeiten aber bekannt, kann nachträglich auch hierfür keine Mietminderung geltend gemacht werden, wenn Vorbehaltlos gezahlt wurde.
Sofern die Sanierungsarbeiten Ihnen nicht bekannt waren, gilt folgendes: Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall, der Intensität des Mangels sowie der Beeinträchtigung ab. Die Mietminderung liegt stark im Ermessen des Gerichts. Es gibt keine festen Werte. Der Schimmelbefall muss dazu ohnehin außer Betracht bleiben, da dieser Mangel bereits bekannt war. Aufgrund der Tatsache, dass 2 Zimmer nicht genutzt werden konnten, kann für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten die Miete etwa 15-20 % anteilig geküzt werden.
Ist der Mangel nunmehr behoben, kann zukünftig keine Mietminderung geltend gemacht werden.
Die Beschädigung des Koffers und der Matraze können als Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Wand ist auf Kosten der Vermieterin zu streichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
Rechtsanwalt
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