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Mietminderung wegen Schimmelbefall und Einschränkung durch Sanierung

4. Oktober 2016 21:37 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Conzen

Ich bewohne den unteren Teil eines Mehrfamilienhauses. In der rechten Wohneinheit befindet sich ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und ein kleines Bad - dort habe ich meinen demenzkranken Vater untergebracht und meinen Neffen.und dort ist auch mein Büro (ich bin selbständig) in der linken Wohneinheit befindet sich ein offenes Wohnzimmer mit Küche, ein Bad und mein Schlafzimmer.
2013 ist mein Vater hier eingezogen, da wurde der Boden im rechten Wohnzimmer gemacht - der war total verfault, da in dem Raum nie eine Heizung war. Zudem war kein Fundament darunter - das Bauunternehmen hat einen Fundament bauen müssen, haben im Prinzip einen Swimmingpool dort ausgehoben - das hat 2 Monate gedauert. In dieser Zeit konnte ich die Räume dort nicht nutzen, habe aber keine Mietminderung gemacht. Fast gleichzeitig wurde die Fassade gedämmt. Kurz nach Einzug meines Vaters fing es an hinterm Sofa zu schimmeln. Und auch in dem Schlafzimmer in der Ecke fing der Schimmel an. Daraufhin wurde übergestrichen, es kam wieder schimmel. Dann hieß es die Dämmung sei nicht richtig an der Aussenwand, da wurde was korrigiert, aber der Schimmel ist wieder durch gekommen. Dies ging über den Zeitraum von einigen Monaten. Meine Vermieterin meinte es liegt an mir, hat mich ständig genervt ich müsste lüften, wobei für sie Kippfenster lüften ist, sie hat keine Ahnung Ich wusste auch nicht mehr was ich machen sollte, es hat mich immer belastet weil mein Neffe Asthmatiker ist und mein Vater dement und beide mussten in dem Zimmer schlafen. Im Juli hab ich dann mal über Facebook einige Leute nach Hilfe gefragt - meine Vermieterin hat das mitbekommen und dann endlich zugestimmt das eine Fachfirma kommt um sich das anzuschauen. Endeffekt war, die Wand ist total nass, falsche Dämmung und ich kann gar nichts dafür Die Firma hat Mitte SEptember angefangen zu sanieren. Die rechte Wohneinheit konnten wir für 2,5 Wochen nicht nutzen. Die Betten von meinem Neffen und meinem Vater musste ich bei mir im Wohnzimmer aufbauen, was uns erheblich eingeschränkt hat. in einem Raum, Wohnzimmer, Küche und zwei Betten, das war sehr anstrengend und mein demenzkranker Vater sehr durcheinander. Mein Büro habe ich bei mir im Wohnungseingang aufgebaut, damit war auch der total überfüllt. nach 2,5 Wochen konnte ich wenigstens die Betten wieder rüber stellen und auch mein Büro so langsam wieder aufbauen.Die Matratze von meinem Neffen war verschimmelt und auch der Koffer, der unter seinem Bett lag. Das Bett stand direkt an der feuchten Wand.
Da ich bisher nie die Miete gekürzt habe, trotz der Umstände, finde ich das mir jetzt mal eine Mietminderung zusteht. Ich zahle 770 Euro Warmmiete -die rechte Wohneinheit, die betroffen ist, macht ca. 1/3 der Miete aus, also ca. 250 Euro. Ich dachte daran meiner Vermieterin einen Brief zu schreiben in dem ich den ganzen Umstand erkläre und eine einmalige Mietminderung von ca. 500 Euro ansetze. Kann ich das machen? Ist das gerechtfertigt. Könnte ich das z.B. begründen Schimmel von Mitte Juli - Mitte September 15% =230 Euro (auch wenn der Zeitraum ja eigentlich 3 Jahre da war) Und für den letzten Monat wo ich it der Einschränkung leben musste 30 % , dann wären das 460 Euro.
Ich soll noch eine Woche warten, also bis Mitte Oktober, bis die Wohnung wieder gestrichen werden kann - die Leisten wurden auch noch nicht angebracht bzw. denke mal das einige davon auch verschimmelt sind.- das wollte ich in dem Brief auch schreiben, das Sie die Wad wieder streichen muss und auch die Leisten wieder anbringen lassen muss. Zudem wollte ich meine VErmieterin bitten den Koffer und die Matratze bei ihrer Gebäudeversicherung anzugeben und mir zu erstatten.
Ist das von den Kosten und den Angaben her Rechtens? könnte ich gegebenenfalls mehr fordern und auf die nächsten zwei Monate als Mietminderung angeben?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Mietminderung wegen Schimmelbefall ist unter folgenden Bedingungen möglich:

1. Der Schimmelbefall darf nicht durch ein Verhalten des Mieters verursacht worden sein, was der Mieter beweisen muss.

2. Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden.

Ich gehe davon aus, dass beide Punkte erfüllt sind.

Die Mietminderung ist allerdings grundsätzlich nur für die Zukunft möglich. Eine rückwirkende Mietminderung kommt nicht in Betracht, wenn der Mieter trotz Kenntnis des Mangels vorbehaltlos die Miete ungekürzt weiterzahlt. Ich gehe nach Ihrer Schilderung allerdings davon aus, dass Sie Vorbehaltslos gezahlt haben.

Ggf ist noch eine Kürzung für September möglich, wenn Ihnen die dortigen Sanierungsarbeiten nicht vor Zahlung der Septembermiete angekündigt waren. Waren Ihnen die Sanierungsarbeiten aber bekannt, kann nachträglich auch hierfür keine Mietminderung geltend gemacht werden, wenn Vorbehaltlos gezahlt wurde.

Sofern die Sanierungsarbeiten Ihnen nicht bekannt waren, gilt folgendes: Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall, der Intensität des Mangels sowie der Beeinträchtigung ab. Die Mietminderung liegt stark im Ermessen des Gerichts. Es gibt keine festen Werte. Der Schimmelbefall muss dazu ohnehin außer Betracht bleiben, da dieser Mangel bereits bekannt war. Aufgrund der Tatsache, dass 2 Zimmer nicht genutzt werden konnten, kann für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten die Miete etwa 15-20 % anteilig geküzt werden.

Ist der Mangel nunmehr behoben, kann zukünftig keine Mietminderung geltend gemacht werden.

Die Beschädigung des Koffers und der Matraze können als Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Wand ist auf Kosten der Vermieterin zu streichen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Conzen
Rechtsanwalt

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