Fristlose Kündigung durch Mieter - Erst wenn Nachmieter gefunden?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Anfang Mai 2007 eine 4 Zi.-Whg. an drei Damen (3-er WG) vermietet. Mietvertragsbeginn 01.06.02007, das Recht zur ordentlichen Kündigung wurde für das erste Vertragsjahr ausgeschlossen. Kaltmiete 350, -€ + 100, -€ BK-Vorauszahlung. Bereits nach ca. 10 Tagen, nachdem der Mietvertrag unterschrieben war, wollten die Mieter vom Vertrag zurücktreten bzw. e ...