Verbraucherbauvertrag widerrufen
vom 15.11.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Ich habe ein Zweifamilienhaus erworben (OG 80qm mit Wohnrecht für Mieterin, EG 120qm zur Eigennutzung). Da das Haus schon älter ist, soll, neben energetischen Maßnahmen für das Objekt, die EG-Wohnung kernsaniert werden. Hierzu wurde ein Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen. Es handelt sich um einen Komplettpreis als Gesamtangebot (Pauschalpreis). Beinhaltet sind folgende Leistungen: - E ...