Sehr geehrter Fragesteller,
zur Sicherheit sollte unter Aufführung der von Ihnen genannten Mängel und schlecht Leistungen stets hilfsweise auch die fristlose Kündigung erklärt werden.
Das Widerrufsrecht für Verbraucher beim Bauvertrag ist zwingendes Recht. Das bedeutet, dass der Vertrag, sollte dieser kein Widerrufsrecht enthalten oder die Belehrung falsch sein, noch ein Jahr und 14 Tage lang seit Abschluss des Vertrags widerrufen werden kann.
Zudem:
Bei wirksamen Widerruf des Werkvertrags erhält der Unternehmer keinen Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen zu, wenn er den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht unterrichtet hat.
(BGH, Urteil vom 30.08.2018 – VII ZR 243/17)
Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.
Dieses ist bei Ihnen der Fall, sodass Sie auch wirksam widerrufen können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt