Sicherheitseinbehalt zurückfordern Baugewerbe
vom 21.5.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein Trockenbauunternehmen und sind auch häufig als Subunternehmer tätig. In den vergangenen Jahren wurde bei Großaufträgen immer ein Sicherheitseinbehalt vom Auftraggeber direkt bei Rechnungsstellung einbehalten und somit nicht ausbezahlt. Die Frist von 5 Jahren ist mitlerweile verstrichen. Nach jetziger Information ist aber das Auftragsunternehmen insol ...