Recht auf Anschluss an städtische Abwasserkanalisation
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) besitzen eine Kleinkläranlage, welche nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht und daher gem. Ultimatum des Umweltamtes bis 1.5. erneuert werden muss (wenn nicht, ist die Baugenehmigung für unseren genehmigten Umbau gegenstandslos). Unser Ziel ist es nun, mittels einer Druckleitung an den ca. 400 Meter entfernten städtischen Abwasserkanal ...