Sehr geehrter Ratsuchender,
eine genaue Definition gibt es so nicht, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Allerdings werden darunter die Kosten verstanden, die in einen unverhältnismäßig hohem Missverhältnis zu den Kosten der Bebauung ohne diesen Anschluss stehen (wobei dann "unverhältnismäßig" wieder ggfs. von einen Richter definiert wird.
Hier sollten Sie in der Tat eine Kostenermittlung verlangen, um überhaupt einmal die Zusatzkosten zu kennen. Denn die Gemeinde MUSS Sie anschließen, wenn Sie sich bereit erklären, diese Zusatzkosten zu übernehmen. Und dieses kann im Verhältnis zur Erneueung der Kläranlage und deren Wartung für Sie durchaus positiv sein. Letztlich werden sich die Zusatzkosten "nur" auf die Materialen beziehen können und werden so nicht "besonders hohe" Kosten verursachen können.
Hier sollten Sie nun sofort das Gespräch suchen, um ggfs. diese Erklärung abzugeben - sollte auch der andere Eigentümer "mitziehen" wäre dieses der richtige Ansatz. Warum allerdings Kosten für eine Neuvermessung anfallen, ist mir nicht klar und bedarf sicherlich einer Erklärung durch die Stadt.
Der Wortlaut der Begründung kann so und an dieser Stelle nicht vorgegeben werden, da neben der notwendigen individuellen Beratung auch die Einsicht in alle Unterlagen notwendig ist. Eine Argumentation mit dem Gleichbehalndungsgrundsatz zu vergleichbaren Fällen und dem Umweltschutz wird aber immer hilfreich sein.
Die Baugenehmigung kann mit der erwähnten Auflage verbunden sein, so dass dieses allein betrachtet nicht zu beanstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Hallo Herr Bohle,
danke für Ihre sehr hilfreiche Antwort. Dazu habe ich 3 kleine Rückfragen:
1. Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter "Zusatzkosten"?
2. wer sagt, bzw. wo steht, dass sich die Zusatzkosten "nur" auf Materialien beziehen? Wer zahlt denn bsplw. die Lohnkosten?
3. Sie sagen, wir sollten das Gespräch suchen, um "diese" Erklärung abzugeben. Welche Erklärung meinen Sie? Ein persönliches Nachfragen verlief negativ. Nun möchten wir schriftlich Nachdruck erzeugen, um auch eine schriftliche Stellungnahme zu erzeugen. Oder sehen Sie das anders?
Danke und schöne Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
unter Zusatzkosten sind die Kosten zu definieren, die bei einem Anschluss extra anfallen.
Da hier die Straße sowieso ausgebaut werden soll, ist eine Gründung notwendig, wobei die Kanalisationsrohre dann in die Gründung frostfrei eingesetzt werden kann - daher bin ich der Auffassung, dass Lohnkosten" vernachlässigt werden können, da diese eigentlich nicht in meßbarer Höhe anfallen können.
Daher ist es wichtig, die Vergleichsberechnungen zu erhalten. Dann erst sind die Zusatzkosten messbar und Sie sollten dann auch erst überlegen können, ob die die Erklärung, diese Zusatzkosten zu übernehmen, abgeben.
Geben Sie diese Kostenübernahmeerklärung ab, MUSS angeschlossen werden!
Hier sollte schriftlich der Antrag gestellt werden, das ist richtig. Allerdings bin ich nach wie vor der Auffassung, dass allein der Schriftverkehr Ihnen nicht weiterhilft: Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden dann doch "träge" sind, so dass die Maßnahme (Ausbau des Weges) dann schon abgeschlossen sein dürfte.
Nach Antragsstellung sollte daher das Gespräch unbedingt gesucht werden, ggfs. auch mit dem Dienstvorgesetzen des Sachbearbeiters.
Nur so ist eine schnelle Lösung (auch in Hinblick auf die Baugenehmigung) zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle