unterlassungserklärung zulässig
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
hallo, auf der webseite meiner zimmerei habe ich einen kartenausschnitt aus einem kostenlos im Rathaus ausliegenden Faltplan verwendet. dieser faltplan besteht zu mehr als 50% aus werbeanzeigen örtlicher firmen. auf dem faltplan ist noch eine zeile "überreicht durch" und der stempel der marktgemeinde. nun habe ich vom hersteller der kartografie und inhaber des nutzungsrechtes ein schreiben bek ...