Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Die gute Nachricht vorab: Grundsätzlich ist eine solche Präsentation möglich.
Allerdings sind bei einem derartigen Youtubevideo die Marken- und Urheberrechte der Klubs bzw. Dritter zu beachten, damit keine Abmahnung bzw. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Berechtigten geltend gemacht werden.
Zum Markenrecht ist zu sagen: Durch das Markenrecht ist regelmäßig sowohl der Name des Klubs als auch das jeweilige Wappen bzw. Logo geschützt.
Daher kann eine Verwendung durch Dritte eine Verletzung des Markenrechts darstellen.
Nach § 14 MarkenG ist es untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr das Zeichen für Waren und Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die es Schutz genießt.
Fraglich wäre hier das Merkmal „im geschäftlichen Verkehr" da Sie angeben, die Videos nur aus Privatinteresse bei Youtube einstellen zu wollen.
Allerdings ist auch mit dieser Absicht keine Rechtssicherheit garantiert, da dieses Merkmal weit ausgelegt wird.
Auch wenn Sie das Video selbst nicht verkaufen, sondern zur Werbung für ihre Webseite verwenden (die selbst durch Werbung o.ä. kommerziell ausgelegt ist), könnte das Merkmal des geschäftlichen Verkehrs erfüllt sein.
Allerdings besteht – wie bereits von Ihnen angedeutet – zusätzlich das Problem des Urheberrechts.
Die Vereins- und Konföderationswappen dürften regelmäßig urheberrechtlichen Schutz genießen.
Daher wäre eine Verwendung nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig, ansonsten drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Berechtigten, unabhängig davon ob mit dem Video geschäftliche Interessen verfolgt werden oder nicht.
Bei bekannten Fußballklubs sind die Streitwerte bei Abmahnungen und damit die Kosten eines Rechtsstreits im oberen Bereich angesiedelt, daher würde ich Ihnen von einer Verwendung ohne Berechtigung abraten.
Allerdings können Sie wie erwähnt das Youtubevideo als Präsentation und Erklärvideo grundsätzlich durchführen, wenn Sie die o.g. Grundsätze beachten und lediglich die Namen der Vereine nennen, sowie auf die Verwendung der Wappen verzichten, oder entsprechende Genehmigungen einholen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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Guten Tag Herr Mack,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort!
Ich werde Ihren Rat befolgen und alle Wappen entfernen, sowie die Screenshots von der Homepage der FIFA durch eigene Tabellen ersetzen. Dann sollte es da auch keine Probleme geben, oder?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
Bitte schön, gern geschehen.
Auch Ihre Nachfrage möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Die Entfernung der Wappen ist wie ausgeführt tatsächlich empfehlenswert, um kein Risiko für entsprechende Abmahnungen zu eröffnen.
Die Verwendung der Daten und Zahlen etc. in eigenen Tabellen ist urheberrechtlich unproblematisch, da solche Informationen nicht nach dem Urheberrecht geschützt sind.
Unter diesen Voraussetzungen würde ich daher das erwähnte Youtubevideo und die Präsentation der Klub-Weltmeisterschaft für zulässig halten
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten und wünsche viel Spaß bei ihrem Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt