Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind und daher auch das Hausrecht daran haben und es sich auch um Innenaufnahmen handelt und/oder durch die Fotos Ihre Persönlichkeitsrechte berührt werden. Dann bedarf die Herstellung und Nutzung solcher Fotos grundsätzlich Ihrer Einwilligung, und diese Einwilligung wurde hier nur beschränkt erteilt,
Allerdings ist die Nutzung auch rechtlich geschützter Werke im Prozess als Beweismittel grundsätzlich zulässig, wenn dies durch das Recht auf rechtliches Gehör und die Wahrheitsfindung im Verfahren gerechtfertigt ist.
Hier müsste also ein Abwägung stattfinden, wessen Interessen hier überwiegen - Ihre Interessen an nur interner Nutzung oder die Interessen der anderen Partei an der Wahrheitsfindung und Beweisbarkeit im Prozess. Hierbei müsste auch geprüft werden, ob die Nutzung der Fotos gegebenenfalls treuwidrig ist, wenn die Einwilligung hierfür durch vorsätzlich falsche Angaben bzw. Zusicherungen (nur interne Nutzung) erschlichen wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort.
Eine Frage, ... was bedeutet -- beschränkt erteilte Einwilligung --- .
Nochmals lieben Dank ...
Marc
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie haben die Einwilligung zum Erstellen der Fotos ja nur soweit erteilt, dass die Fotos für den internen Gebrauch und für den aussergerichtlichen Prozess benutzt werden dürfen. Die Einwilligung war also auf diese Nutzung beschränkt.
Mit besten Grüßen