Vergütung des Vorsitzenden des Verwaltungsbeiret rückwirkend ab dem 01.01.2017
vom 6.6.2018
53 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
In einer Eigentümergemeinschaft von 25 Wohungen hat eine Eigentümer für die nächste Versammlung (14.06.2018) die Vergütung des Vorsitzenden des Beirats von 40,- € / Wohnung / Jahr (Minokob Vertrag von der Hausverwaltung) für seine Tätigkeit im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens gegen den Bauherr rückwirkend zum 01.01.2017 beantragt. ... Eine Vergütung rückwirkend zum 01.01.2017 wäre zulässig (in der Versammlung 2017 wurde nur beschlossen, dass er die Aufgabe übernimmt, von Vergütung war nicht die Rede) 2. ... Wäre eine Vergütung rückwirkend zum 01.01.2017 trotz Beschluss vom Juni 2016 und Juni 2017 zulässig 2.