Kleinunternehmerregelung - Kunde fordert Mehrwertsteuer zurück!
vom 15.1.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich habe dem Kunden gemäß meines Status'' als Kleinunternehmer eine Rechnung ausgestellt, in der ich gemäß §19 UstG keine Umsatzsteuer ausweise. ... Nun - über 45 Tage später - schreibt mir dieser Kunde, dass ihm auf Grund der Tatsache, dass er gegenüber dem Finanzamt keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, bei ihm Schaden in Höhe von 19 % des Kaufpreises entstanden seien. ... Diese Summe fordert er nun in Bar von mir zurück.