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Einfuhrumsatzsteuer, Zoll

| 2. Februar 2016 23:20 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


23:07

Folgende Situation:

Ich habe über eine deutsche Homepage mit Endung auf .de selbstgestaltete Karten drucken lassen für den gewerblichen Verkauf in Deutschland. Im Impressum der Homepage steht als Inhaber jedoch eine Ltd. aus HongKong. Die Kartenspiele werden also in HongKong produziert, danach jedoch in ein Vertretungsbüro nach Deutschland gesendet und von dort aus an die Kunden weiter geschickt.

Die Druckerei teilte mir mit, dass alle Bestellungen gesammelt nach Deutschland verschickt werden und die Druckerei als Versender auch alle Zollgebühren, sowie Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat und ich somit nichts zu verzollen brauche. Meine Ware bekam ich dann auch aus Deutschland mit der DHL zugestellt und mit dem deutschen Absender des Zweigbüros. Die Rechnung war aber OHNE Mehrwertsteuer ausgestellt, also der reine netto Betrag und die Rechnung wurde von der Druckerei aus Hongkong ausgestellt, nicht von dem Büro aus Deutschland.

Ich bin mir nun unsicher, ob ich wirklich nichts zu versteuern brauche. Im Endeffekt habe ich ja die Ware nicht selbst eingeführt und keine Direktlieferung aus HongKong erhalten, sondern von dem Büro aus Deutschland, wo alle Waren gesammelt und an die Kunden aus Deutschland verschickt werden. Kann ich mich auf die Aussagen der Druckerei verlassen oder muss ich die Ware nochmal selber verzollen, also Einfuhrumsatzsteuer, sowie Drittlandszoll bezahlen?

Ich habe schon einmal einen Anwalt diesbezüglich kontaktiert und auch er meinte zu mir wortwörtlich, dass es sich in diesem Fall um UNIONSWARE handelt und ich nichts zu bezahlen oder versteuern brauche. Ein Mitarbeiter vom Zoll hingegen sagte mir am Telefon, dass das gar nicht sein kann, dass der Versender das alles bezahlt und ich die Waren versteuern muss, sowie Drittlandszoll zahlen soll. Nun habe ich 2 völlig verschiedene Aussagen. Toll.

Mehrmals versicherte mir die Druckerei, dass ich selbst überhaupt nichts mit dem Zoll zu tun habe und die alles erledigen. Aber wie gesagt, bin mir unschlüssig. Habe keine Lust auf ein Steuerverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Beim Verkauf der Kartendecks an meine Kunden weise ich selbstverständlich die Umsatzsteuer in meinen Rechnungen aus und führe diese ans Finanzamt ab. Ich selbst kann ja aufgrund der netto Rechnung der Druckerei keine Vorsteuer geltend machen, sodass sich meine monatliche Umsatzsteuerschuld verringern würde. Allerdings möchte ich auch nicht Einfuhrumsatzsteuer oder Drittlandszoll bezahlen, wenn dies vom Versender schon geschehen ist oder gar nicht nötig ist - das wäre dann ja doppelt gemoppelt.

Auf meine Frage an die Druckerei, ob sie Papiere oder Kopien für mich hätten als Beweis für die gezahlten Steuern, teilte diese mir mit, dass das nicht möglich sei, da es sich ja um eine große Sammelbestellung handelt die nach Deutschland geht, was ja einleuchtet, und für meine Bestellung keine einzelne Abrechnung existiert.

Mehrmals hat mir die Druckerei nun auch schon etwas direkt aus HongKong mit FedEx geliefert, OHNE es vorher wie sonst in dieses Zweigbüro in Deutschland zu senden. Das machen die wohl bei größeren Bestellungen. Auch hier sagte mir die Druckerei, ich müsse nichts bezahlen. FedEx hat sodann die Abwicklung mit dem Zoll erledigt und es kam tatsächlich nie eine Rechnung oder Zahlung auf mich zu vom Zoll. Auch wurden die Pakete vom Zoll geöffnet, aber nie habe ich etwas von denen gehört. Eine EORI-Nummer habe ich für Abwicklung mit FedEx beim Zollamt beantragt und liegt auch vor, somit weiß ja der Zoll auch offiziell, dass ich Waren aus Hongkong bekomme.

Ich bin ratlos, da mich die verschiedenen Aussagen verwirren. Wer hat nun Recht? Der Anwalt und die Druckerei oder der Zoll??

Danke für Ihre Antwort, die hoffentlich Klarheit bringt. (-:

3. Februar 2016 | 00:15

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.

Ein vorab… Die Antwort des Kollegen, kann ich nicht nachvollziehen, da dieser von „Unionsware" spricht.
Grundsätzlich ist der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern von der Umsatzsteuer zumindest für den Liefernden befreit bzw. fällt für den Empfänger eine Einfuhrumsatzsteuer an, die jedoch unmittelbar als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Hongkong gehört aber eben nicht zur EU. Diese Aussage ist also Quatsch.

Darüber hinaus sind Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer voneinander zu trennen, da es sich um verschiedene Dinge handelt.

Nun scheinen Sie jedoch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Hersteller/Lieferanten hinsichtlich Ihrer selbstgestalteten Karten getroffen zu haben, nach der dieser Sie von den eventuellen Zollgebühren und der Einfuhrumsatzsteuer (soweit diese beiden Kostenarten anfallen) freistellt, weil er diese für Sie übernimmt.
Diese Vereinbarung wird im internationalen Handelsrecht auch gern mittels der Verwendung der entsprechenden Incoterms „DDP" getroffen. Nach dieser Incoterms trägt der Verkäufer die Kosten … der Verladung auf Transportmittel, die Export Zollanmeldung, den Transport zum Exporthafen, das Entladen, die Ladegebühren … bis hin zur Einfuhrverzollung und der Einfuhrversteuerung. Selbstverständlich kann man solche Vereinbarungen auch außerhalb der Verwendung von Incoterms und nicht frachtbedürftiger Ware treffen.

Somit bleibt festzustellen, dass auch der Beamte beim Zoll hier mit seiner Äußerung vollends daneben liegt.
Zudem sei angemerkt, dass soweit hier tatsächlich die einfuhrrechtlichen Abgaben nicht geleistet wurden, dürfen Sie sich beruhigt zurücklegen und sicher gehen, dass Sie Ihre Ware dann auf keinen Fall erhalten hätten. In einem solchen Fall wären Sie vom Zoll mit der Bitte innerhalb von einer Frist doch vorbeizuschauen und die Kosten zu begleichen angeschrieben worden, anderenfalls werde die Ware vernichtet bzw. auf Kosten des Versenders zu diesem zurückgesandt, je nachdem welche Erklärung der Absender auf der Zollerklärung (vgl. internationaler Paketschein der DHL) abgegeben hat.

Aber ein kleines Problem habe ich mit den Sendungen aus Deutschland, denn völlig unabhängig wo die Ware hergestellt wurde, soweit diese für den einzelnen Kunden im Inland konfektioniert oder anderweitig behandelt wurde, ist diese nach § 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet keinesfalls, dass Sie hier die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten hätten, sondern vielmehr dass Sie hier aufgrund der unrichtig ausgestellten Rechnung bei der Warenlieferung von dem deutschen Vertreterbüro die Vorsteuer nicht ziehen können.
In aller Regel sollte die deutsche Niederlassung des Hongkonger Herstellers hier zur Umsatzsteuer hinsichtlich ihrer vereinnahmten Umsätze zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Das ist aber nicht Ihr Problem, sondern eher eines des Verkäufers/Herstellers bzw. der Zweigstelle.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2016 | 18:10

Guten Tag Herr Wehle,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Ich verstehe es also richtig, dass es eine falsche Aussage des Zollbeamten war? Denn dieser sagte wortwörtlich zu mir, dass ich IMMER Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen muss, wenn Waren aus HongKong importiert werden. Dass diese Waren aus einem Zweigbüro mit deutschem Absender kommen war dem völlig egal. Er sagte wenn keine Mehrwertsteuer aufgeführt ist in der Rechnung, so muss ich diese auf jeden Fall nachzahlen, da es sonst Steuerhinterziehung ist. Aber leider ist es so: man fragt 3 Leute und erhält 3 verschiedene Aussagen.

Aber wie gesagt, ich finde es auch merkwürdig, obwohl die Lieferungen durch FedEx vom Zoll geöffnet werden, dass ich nie eine Rechnung erhalte. Deshalb ist Ihre Aussage für mich auch schlüssig. Ich habe mir ja nichts zu schulden kommen lassen und meine EORI-Nummer liegt auch offiziell vor.

Ich lehne mich also wie Sie sagen entspannt zurück und hoffe, dass nicht irgendein Schlaumeier vom Finanzamt oder Zoll auf den Gedanken kommt, mir irgendwas zu unterstellen.

Aber im Grunde ist es doch auch gar nicht möglich Waren am Zoll vorbei einzuführen?? Selbst wenn ich schon T-Shirts aus den USA für 80 Dollar bestelle kommt vom Zoll eine Mitteilung ich möge meine Sachen dort abholen und Steuern bezahlen. Warum sollten dann meine Karten in einer sehr hohen Stückzahl einfach so zu mir weiter geleitet werden, ohne dass Jemand Geld von mir will?

Naja, ich hoffe mal das beste und frage jetzt nicht noch einen 3. Anwalt. (-:
Danke, dass Sie mir Klarheit verschafft haben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2016 | 23:07

Sehr geehrte Ratsuchende,

so ein wenig Misstrauen Ihrerseits gegenüber meiner Antwort kann ich schon noch herauslesen.

Na dann möchte ich einmal versuchen dieses noch ein wenig mehr zu zerstreuen.

Das Waren aus dem Drittlandsgebiet nach der Auffassung des Zollbeamten IMMER auf Ihre Kosten verzollt und mit einer Einfuhrumsatzsteuer belegt werden, ist mir zu pauschal und nicht sachgerecht. Zum einen gibt es Freigrenzen und zum anderen können auch andere an der Lieferung beteiligte wie dargestellt diese ggf. anfallenden Kosten tragen.
Zudem möchte ich anmerken, dass der auskunftgebende Zollbeamte aus dienstrechtlicher Sicht nicht berechtigt sein dürfte, eine entsprechende Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer konkreten Anfrage auszuführen.

Wenn in Rechnungen aus Deutschland keine Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer ausgewiesen ist, hat das für den Rechnungsempfänger bei normalen Warenlieferungen keinerlei Auswirkung, außer dass Sie aus dieser Rechnung eben die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer ziehen können. Aber keinesfalls haben Sie als Leistungsempfänger in diesem Fall die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Unternehmer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und des § 14c Abs. 1 der Unternehmer, also die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt und bei unrichtigem Steuerausweis der leistende Unternehmer.

Sicherlich könnte man hier noch vieles weitere ausführen, aber Sie wollen sich ja eigentlich in Ruhe um Ihr Geschäft kümmern und sich nicht mit zu nichts führenden rechtlichen Angelegenheiten abgeben. Sollten Sie (was ich eigentlich nicht erwarte) von einem vorwitzigen Beamten des FA oder Zoll entsprechendes hören, stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen

Bewertung des Fragestellers 4. Februar 2016 | 12:02

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Herr Wehle hat sehr schnell, freundlich und ausführlich geantwortet und ich würde ihn jederzeit wieder kontaktieren. Ich habe jetzt Klarheit und dafür bedanke ich mich. In allen Bereichen 5 Sterne!

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Stellungnahme vom Anwalt:

Vielen Dank für Ihre nette Bewertung, Mit freundlichen Grüßen RA Andreas Wehle /Aachen

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Februar 2016
5/5,0

Herr Wehle hat sehr schnell, freundlich und ausführlich geantwortet und ich würde ihn jederzeit wieder kontaktieren. Ich habe jetzt Klarheit und dafür bedanke ich mich. In allen Bereichen 5 Sterne!


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