Änderung eines bestandskräftig gewordenen Grundlagenbescheides
Zwar ergebe sich eine Änderung des Einkommenssteuerbescheides zuungunsten des Steuerpflichtigen, dies ermöglicht jedoch nicht die Änderung des Grundlagenbescheides da diese Änderung für sich betrachtet zugunsten des Steuerpflichtigen ausfiele. ... Der Sachbearbeiter wartet jetzt noch darauf, ob es mir gelingt, eine Änderung des Grundlagenbescheides zu erwirken auf den er keinerlei Einfluss hat. ... [1] §173 Abs. 1 Nr. 1 AO (Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wg. neuer Tatsachen oder Beweismittel): Änderung Einkommensteuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsachen (eingereichte Steuererklärung) bei unbeachtlichem groben Verschulden, da die Tatsachen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen stehen, die zu einer höheren Steuer stehen. - Ist eine verspätet eingereichte Steuererklärung eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache?