Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Müsste ich eigentlich nicht alle Steuern und Gebühren wiederbekommen, ausser den reinen Ticketpreis, sowie die Kosten für Zusatzgepäck? Eigentlich ist der Gesellschaft ja kein Schaden entstanden?
Ja, Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Steuern, Gebühren und Zuschläge, wenn Sie den Flug nicht antreten.
Möglicherweise haben Sie auch darüber hinaus Erstattungsansprüche. Dies hängt aber von der genauen Bezifferung der Stornokosten ab.
Möglicherweise scheidet ein Erstattungsanspruch ganz aus, wenn Ihr Flug zu einem Sondertarif erworben wurde. Dann sind die Kosten gemäß § 3.1 d) der Beförderungsbedingungen der KLM nicht erstattungsfähig.
Sie sollten hier nochmals deutlich und bestimmt gegenüber KLM auftreten und Ihre Ansprüche geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24. Juli 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Guten Tag,
die Frage ist was versteht KLM unter einem Sondertarif? Ich habe den ganz regulären Tarif Economy gebucht.
Ticketbedingungen
Economy: Attraktive Tarife in Economy Class
Eine Änderung ist gegen eine Gebühr von EUR 70 zulässig. Wenn Sie Ihr Ticket ändern, kann sich der Ticketpreis aufgrund einer Neuberechnung der Steuern und der Tarifverfügbarkeit ändern.
Stornierungen sind nicht möglich
Flying Blue-Mitglieder sammeln 376 Meilen. Flying Blue-Mitglieder
Ich hatte es mehrfach versucht bei KLM nachzufragen, man meinte aber ich soll lieber ruhig sein, da ich ansonsten noch die Stornokosten von 2*20 Euro tragen müsste, ich das Kerosin müsste ich auch bezahlen, da man als Passagier immer in Vorleistung treten muss.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten.
Tatsächlich geben die Bedingungen der KLM wieder, dass eine Stornierung in Ihrem Fall nicht möglich ist.
Allerdings vertrete ich auch weiterhin die Ansicht, dass eine Erstattung der Gebühren, Zuschläge, usw. möglich ist, da Sie ja eben nicht fliegen.
KLM wird bei versuchen, den Flug weiterzuverkaufen, so dass diese Gebühren dann bei einem weiteren Kunden anfallen würden.
Insofern haben Sie Anspruch auf Erstattung dieser Gebühren. Die Antwort von KLM würde ich hier als Drohgebärde verstehen.
Mit freundlichen Grüßen