", den die genossenschaft nun loswerden will. alle mieter, die nicht unterschrieben haben, wurden mit einer mieterhoehung von ca. 70 euro pro monat beglueckt (als erhoehungsgrund wurde jedoch nicht die nicht-unterschrift zur vertragsaenderung, sondern clevererweise eine regulaere erhoehung angegeben). unser problem ist folgendes: - da unsere wohnung zu klein geworden ist, beabsichtigen wir, in absehbarer zeit auszuziehen. da die mieterhoehung erst in 2 monaten in kraft tritt, rechnen wir damit, dass wir noch ca. 400 euro mehrmiete hier verwohnen werden. - wir haben die wohnung laengere zeit nicht renoviert, allerdings bei einzug vor 13 jahren teilweise parkett und korkfussboeden auf unsere kosten verlegt. - fuer den auszug steht folgende vereinbarung im vertrag: "Beim Auszug sind die Anstriche bzw. Tapeten an Decken und Wänden in Küche, Bad und WC vollständig zu erneuern. Für die übrigen Räume gilt der Fristenplan." der fristenplan sieht zusammengefasst folgende fristen vor (kueche, baeder..: 3 jahre, wohn, schlaf: 5 jahre, nebenraeume: 7 jahre). fakt ist: wir muessten eigentlich alle raeume bei auszug renovieren, da dies von uns in der letzten zeit nicht gemacht wurde. nach der langen vorrede nun meine frage: sollten wir lieber die mieterhoehung in kauf nehmen, weil uns der alte vertrag grundsaetzlich davon entbindet, schoenheitsreparaturen auszufuehren und auch die wohnung bei auszug nicht renoviert werden muss?