Inanspruchnahme aus Bürgschaft ohne Konkretisierung
vom 5.12.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Die Wohnungsverwaltung sowie der Anwalt reagieren nicht auf Anfragen meiner Mutter und des zwischenzeitlich beauftragten Anwalts. ... Die Anwälte der Gesellschaft, bei der die Bürgschaft hinterlegt war, hat den Anwalt der Wohnungsverwaltung gebeten seine Forderung zu spezifizieren. ... Die Gesellschaft, bei der die Bürgschaft hinterlegt ist, kann nach eigener Aussage, trotz diesem dubiosen Vorgehens, die Bürgschaft nicht zurückgeben.