Was kann ich einer ordentlichen Kündigung entgegenhalten?
Ich wohne seit 1986 in dieser Mietwohnung. ... Da der Vermieter auf der Kündigung besteht, will ich mich jetzt darauf berufen, daß er für die ordentliche Kündigung keine weitergehenden Gründe angegeben hat, und das diese somit wirkungslos ist. Die fristlose Kündigung hatte ich seinerzeit durch Ausgleich der Schuld geheilt und seitdem die Miete stets pünktlich bezahlt.