wir haben am 30.12.2006 unser jetziges haus gekündigt, wobei mir ein formfehler unterlief(vergessene unterschrift meiner frau, nicht anrede der ehefrau im text obwohl sie im mietvertrag mitaufgeführt ist, nicht erwähnung das 3 monate kündigungsfrist eingehalten werden, steht doch eh im mietvertrag). die vermieter widersprachen der kündigung, teilten jedoch im gleichen schreiben die bedingungen für den auszug mit, unter anderen eine erneute kesselreinigung ( letzte fand am 30.08.2006 statt). in einen weiteren schreiben stimmten sie der kündigung vom 30.12.2006 unter der vorraussetzung zu, das wir ihre gemachten auflagen erfüllen. frage: ist die vorgehensweise der vermieter korrekt( wir konnten unser schreiben vom 30.12.2006 erst am 9.1.2007 korrigieren, weil erst am 8.1.2007 die antwort der vermieter einging), sollen wir die bedingungen erfüllen um so am 31.3.2007 aus den mietvertrag kommen, oder erneut im januar 2007 kündigen, was eine längere bindung bis 30.4.2007 zur folge hätte!