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Diese Antwort ist vom 17.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die Vertragsunterlagen, insbesondere eine möglicherweise vorhandene Vertragsbestätigung nicht möglich ist.
Grundsätzlich bestehen bei Fernabsatzverträgen, als solchen, die ausschließlich über das Internet abgeschlossen werden, ein 14-tätiges Widerrufsrecht, bei dem keine Gründe vorliegen müssen.
Außerdem werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei Vertragsabschluss akzeptiert haben, Kündigungsmöglichkeiten vorsehen. Diese sind mir allerdings mangels Angaben unbekannt.
Ein allgemeines Kündigungsrecht ist grundsätzlich noch im BGB in § 314 BGB geregelt. Dieses setzt jedoch voraus, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Aus Ihrer Schilderung sind jedoch derzeit keine solchen Gründe ersichtlich.
Außerdem existiert ein so genanntes Fernunterrichtsgesetz. Ich weiß aber nicht, wie Ihr gebuchter Kurs aufgebaut ist. Vom Aufbau hängt zum Teil die Anwendbarkeit des Gesetzes ab. Wäre dieses anwendbar, besteht dort ein Verweis auf des gesetzliche Widerrufsrecht, für das Sie keinen Grund bräuchten.
Ich kann Ihnen bei direkter Beauftragung anbieten, Ihre Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls einen solche Widerruf oder die Kündigung für Sie zu verfassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Entscheidung hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens weiterhelfen. Nutzen Sie die einmalige kostenlose Nachfragefunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
18.05.2014 | 16:32
Guten Tag Herr Pilarski,
ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Frage,
die fürmich sehr hilfreich ist, ich möchte gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen, dass Sie meine Unterlagen prüfen und eine solchen Widerruf zu verfassen. Wie sollten wir jetzt weiter vorgehen?
Können Sie mir noch ungefähr die Kosten nennen, die auf mich zukommen?
Nachfrage vom Fragesteller
18.05.2014 | 16:34
Guten Tag Herr Pilarski,
ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Frage,
die fürmich sehr hilfreich ist, ich möchte gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen, dass Sie meine Unterlagen prüfen und eine solchen Widerruf zu verfassen. Wie sollten wir jetzt weiter vorgehen?
Können Sie mir noch ungefähr die Kosten nennen, die auf mich zukommen?
Nachfrage vom Fragesteller
18.05.2014 | 17:51
Guten Tag Herr Pilarski,
ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Frage,
die fürmich sehr hilfreich ist, ich möchte gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen, dass Sie meine Unterlagen prüfen und eine solchen Widerruf zu verfassen. Wie sollten wir jetzt weiter vorgehen?
Können Sie mir noch ungefähr die Kosten nennen, die auf mich zukommen?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
18.05.2014 | 19:59
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Das weitere Vorgehen würde tatsächlich darin bestehen, dass ein Schreiben an die Gegenseite verfasst wird, mit dem eine Kündigung von dem Kurs vorgenommen wird.
Die Kosten hängen hier vom Gegenstandswert ab, der sich vorliegend nach der Gesamtkursgebühr bemisst.
Ich werde Ihnen das Weitere per Email schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Pilarski
(Rechtsanwalt)