Zwangsweiser Auszug meiner Lebensgefährtin aus eigenem Haus
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Meine Kernfrage: Kann ich befürchten, dass meine Lebensgefährtin aufgrund ihrer Krankheit und / oder Kinder mein Haus nicht verlässt und auf „soziale Härte" plädiert? Welche Möglichkeiten habe ich? ... Die von ihr bezahlten Kosten (Garten/Zäune) würde ich ihr natürlich zurückgeben wollen.