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Baum der Gemeinde wirft Schatten auf Photovoltaikanlage

| 5. Dezember 2013 13:19 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich von der Stadt verlangen, einen Baum vor meinem Haus zu kürzen oder zu fällen, der meine geplante Photovoltaikanlage verschatten würde?

Nein, in der Regel besteht kein Anspruch auf Beseitigung eines Baumes auf öffentlichem Grund wegen Verschattung. Ausnahmsweise kann dies jedoch möglich sein, wenn der nach Landesrecht vorgeschriebene Grenzabstand nicht eingehalten ist, was bei Bäumen an öffentlichen Straßen aber oft nicht gilt. Ansonsten bleibt nur die Bitte an die Stadt um Rückschnitt auf eigene Kosten. Wenn von dem Baum aber wegen einer Krankheit eine Gefahr ausgeht, kann die Fällung von der Stadt verlangt werden, die dann auch die Kosten tragen muss.

Guten Tag,
ich plane eine Photovoltaikanlage auf dem Dach meines Hauses zu errichten. Leider steht vor dem Haus zwischen Gehweg und Straße ein Baum, der Schatten auf die Dachfläche bzw. PV-Anlage werfen würde, was den Ertrag einer solchen Anlage sehr schmälert.
1. Gibt es eine Möglichkeit, den Baum so weit abzuschneiden, dass er keine Beeinträchtigung mehr darstellt? Wenn ja, wie sieht es mit Kosten hierfür aus?
2. Der Baum scheint irgende Krankheit zu haben. Wenn eine Krankheit des Baumes festgestellt würde, die die Sicherheit des Verkehrs z.B. durch herunterfallende Äste beeinträchtigt, müsste dann die Gemeinde den Baum fällen? Können irgendwelche Kosten auf mich zukommen, wenn der Baum gefällt und ggf. ein neuer gepflanzt wird, weil der Baum vor meinem Haus steht?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

5. Dezember 2013 | 14:22

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:

1) Der Baum kann natürlich wie jeder andere auch abgeschnitten werden. Ihre Frage ist wohl eher, ob Sie dies von der Stadt verlangen können. Leider kann ich in der EDV Ihren Wohnort nicht sehen. Es müsste hier einmal in das evtl. für das zuständige Land geltende Nachbarrechtsgesetz geschaut werden. Dieses regelt Grenzabstände für Bäume, wobei allerdings sich oftmals Ausnahmen für Bäume entlang öffentlicher Straßen finden. Ggf. können Sie wegen fehlenden Grenzabstandes eine Beseitigung des Baumes verlangen, was ich wegen der erwähnten Ausnahme für unwahrscheinlich halte.

Besteht ein solcher Anspruch nicht, können Sie nur versuchen, die Stadt um einen Rückschnitt zu bitten, der dann aber wohl auf Ihre Kosten erfolgen müsste. Einen Anspruch auf ein schattenloses Grundstück gibt es grundsätzlich nicht.

2. Der Baum scheint irgendeine Krankheit zu haben. Wenn eine Krankheit des Baumes festgestellt würde, die die Sicherheit des Verkehrs z.B. durch herunterfallende Äste beeinträchtigt, müsste dann die Gemeinde den Baum fällen? Können irgendwelche Kosten auf mich zukommen, wenn der Baum gefällt und ggf. ein neuer gepflanzt wird, weil der Baum vor meinem Haus steht?

Wenn der Baum eine Gefahr darstellt, so dass Sie befürchten müssen, dass Ihnen oder anderen Teile auf den Kopf fallen, so können Sie von der Stadt verlangen, dass der Gefahrenbaum auf deren Kosten gefällt wird. Dies ist dann aber eine Aufgabe, die die Stadt auf eigene Kosten durchführen muss. Gleiches gilt für eine etwaige Neuanpflanzung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 9. Dezember 2013 | 10:26

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