Ersatzfreiheitsstrafe statt Eidesstattlicher Versicherung
vom 17.5.2010
25 €
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Aus einem Strafverfahren bin ich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 €, also Gesamt, 600,- € verurteilt worden. ... Wenn dieser Gerichtsvollzieher erscheint, würde ich mich natürlich mit diesem lieber so einigen, dass ich die 30 Tage der Geldstrafe "absitze", statt 180 Tage Haft wegen Nichtabgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zu leisten. Gibt es einen Rechtsanspruch in meiner Position die Haftstrafe auf die Geldstrafe anrechnen zu lassen bzw. von vornherein gleich die Ersatzfreiheitsstrafe an zu treten ?