Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Fall geht es um eine geplante Kündigung nach der Elternzeit und die Möglichkeiten zum Bezug von Arbeitslosengeld 1. . ... Fragestellungen Meine Fragen richten sich auf die Möglichkeiten, nach der Elternzeit Arbeitslosengeld (ALG 1) zu erhalten (möglichst ohne Sperrzeit) und ggf. noch die restliche Elternzeit in Anspruch zu nehmen, also: . 1. ... Aber ggf. könnte ein Aufhebungsvertrag Regelungen enthalten, die i.S. des ALG 1 günstiger sind, als eine Kündigung meinerseits gemäß b) d.Wer zahlt die Krankenversicherung / Rentenversicherung in einer Sperrzeit und während des Bezuges von ALG 1?