Kündigung des Arbeitsvertrags vor Arbeitsantritt trotz Vertragsstrafe?
Jedoch enthält der Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe die wie folgt definiert ist: "Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet auf, beendet er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, verweigert er - auch nur vorrübergehend - die Arbeit oder kündigt der Arbeitgeber wirksam aufgrund von schuldhaften, vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis, so ist der Arbeitnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet (Höhe: ein Bruttomonatsentgelt)." ... Zudem wäre es Interessant zu wissen, ob ich das Arbeitsverhältnis mit Firma B bereits am 01.12 antreten könnte, falls ich den Vertrag mit Firma A vorzeitig kündigen würde. Ist es evtl. ratsamer den Arbeitsvertrag von Firma A zu Beginn des ersten Arbeitstags und somit innerhalb der Probezeit zu kündigen und den Arbeitsvertrag von Firma B auf den 01.01.2015 ausstellen zu lassen?