Offenes Treppenhausfenster v. Nebengebäude in unserer Loggia
vom 19.4.2007
100 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Unsere Eigentumswohnung, welche wir selbst bewohnen, hat eine Loggia (eine Seite offen). An dieser Loggia gibt es eine Glastüre zum Wohnzimmer, ein Fenster zum Schlafzimmer und ein Fenster (Milchverglast) zum Treppenhaus des Nachbargebäudes, welches zur Eigentümergemeinschaft gehört. Das Treppenhausfenster war die letzten zwei Jahre mittels eines abschließbaren Fenstergriffes immer verschlossen.