Einbehaltung Umzugut - rechtliche Situation
vom 16.11.2011
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stephan Boerner / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern hier schon eine Frage gestellt bzgl. eines Falles. Der Spediteur, der meinen Umzug durchgeführt hat, behält aktuell alle Sachen ein, weil die offene Rechnung noch nicht beglichen ist. Der nette Anwalt von gestern sagte mir, dass das rechtens ist, aber sobald ich eine Ratenzahlung vereinbart habe, kann ich meine Sachen und die meiner Freundin herausverlangen.