Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - neue Stelle baldmöglichst antreten
vom 3.11.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Mein Arbeitsvertrag enthält die Formulierung: "Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit sechs Wochen zum Quartalsende. ... Meine Frage ist daher: ist die Klausel im Arbeitsvertrag für mich bindend, oder kann ich mit der Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen?