"Neue" Klausel im Grundstückskaufvertrag der Stadt nach Beschädigung am Grundstück
vom 24.7.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Man wolle dieses Protokoll auch dem Notar zukommen lassen mit der Bitte dieses als Anlage in den Kaufvertrag aufnehmen zu lassen. Nach zwischenzeitlicher Durchsicht, des auch dem Notar vorliegenden Kaufvertrages, wurde das o.g. ... Diesbezüglich wird auf das diesem Kaufvertrag beigefügte Protokoll vom xx.xx.xxxx verwiesen.