Auszug: Schönheitsreparaturen und Gartenzaun
vom 29.6.2009
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Mietvertrag enthält zum Thema Schönheitsreparaturen folgende Klauseln: "Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Tapezieren, Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fussböden, Heizkörper sowie sämtlicher Versorgungsleitungen, Innenanstrich der Fesnter und sämtlicher anderer Holzteile der Mieträume einschliesslich der Einbaumöbel" [keine weitere Erläuterung, wer diese wann zu tragen hat] Weiter im Anhang: "Das Haus wird als Erstbezug übergeben. der Mieter verpflichtet sich, bei Auszug sämtliche Decken und Wände in der gleichen Ausführungsart weiss streichen zu lassen" Das Haus habe ich vor 2 1/2 Jahren bezogen und ein Grossteil der Wände/Decken weist keine offensichtliche Abnutzung aus. ... Den Zaun habe ich auf eigene Kosten errichtet. Der Mietvertrag enthält ebenfalls im Anhang folgenden Passus: "Der Mieter kann auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten einen Zaun als Begrenzung zum See ziehen.