Daher wurde der Vertrag um 12 Monate verlängert. ... (Urteile des LG Hamburg AZ: 309 S 174/11, AG Hamburg AZ: 4 C 255/11, AG Heinsberg AZ: 35 C 57/11 und AG Meißen AZ: 112 C 1195/11) -Die Bezugnahme auf die gesetzliche Regelung des § 656 BGB schlägt fehl. … Dieser Vertrag stellt weder eine Partnervermittlung im Sinne dieser Norm, noch einen Ehemäklervertrag dar. ... Die Tatsache, dass unsere Mandantin eine „Partnervermittlung" beinhaltene Werbung schalte, ändert nichts daran, dass eine solche nicht Gegenstand des Vertrags geworden ist und auch tatsächlich nicht erbracht wird.