Deshalb habe ich habe im Mai 2004 mit einem Architekten einen Vertrag über Umbau und Erweiterung unseres bestehenden Wohnhauses abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung, Objektbetreuung und Dokumentation zum Preis von 11.311,00 Euro. Es wird ausdrücklich im Vertrag gesagt: "Die Honorarabrechnung erfolgt nach der HOAI und orientiert sich an den Herstellungskosten des Gebäudes.