Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Fälligkeit im Arbeitsvertrag fehlt

21. Oktober 2020 12:07 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin derzeit auf der Suche nach einem neuen Job und habe einen Arbeitsvertrag vorliegen. In dem Vertrag fehlt aber die Fälligkeit des Gehalts. Ich habe den potentiellen Arbeitgeber bereits zweimal darauf hingewiesen, jedoch weigern die sich, die Fälligkeit zu ergänzen.
Was bedeutet das für die Gehaltszahlung? Ist der Vertrag damit in Teilen nichtig?

21. Oktober 2020 | 12:30

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Fälligkeit des Gehaltes ist in § 614 BGB geregelt und muss daher nicht zwingend in den Vertrag aufgenommen werden. Ohne abweichende vertragliche Vereinbarung ist das Gehalt bei monatlicher Zahlung nach Ablauf des Monats fällig, also am 1. des Folgemonats.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER