Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst zum Sachverhalt: Mein körperbehinderter und blinder Bruder lebt in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, dessen Träger ein gemeinnütziger Verein ist, dem ich selbst seit ca. 25 Jahren als Mitglied angehöre. Da mein Bruder im vergangenen Jahr wiederholt über verschiedene Sachverhalte beklagte, die er im persönlichen Kontakt mit Heim- und Geschäftsleitung nicht hatte klären können, schlug ich ihm vor, eine schriftliche Beschwerde zu verfassen und darin u.a. auch auf seine heimrechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten hinzuweisen, da er Mitglied des Heimbeirates ist. Da ich selbst im Bereich der Behindertenhilfe tätig bin, kenne ich die Rahmenbedingungen und entsprechende Quellen recht gut und konnte somit für meinen Bruder die entsprechenden Gesetzestexte zitieren.