Unterhalt: Abzugsposten für Altersvorsorge bei selbstständiger Mutter mit Elterngeld
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Hallo, bei der Berechnung des bereinigten unterhaltsrelevanten Einkommens kann die Altersvorsorge abgezogen werden. Generell werden bei Altersvorsorge 24% vom Bruttoeinkommen (bzw. vom Gewinn bei Selbstständigen) anerkannt. Die Situation ist jedoch in diesem Fall wesentlich komplexer.