Ich moechte gerne den Mietvertrag verlaengern, weil es uns in dem Haus gefaellt und es wohl noch einige Zeit dauert, bis auch der Juengste ausgezogen ist! ... In einem gesonderten Beiblatt heisst es: „ der Mieter hat bei Vertragsabschluss Kenntnis davon genommen, dass der Vermieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit die Raeume als Wohnung fuer a) Sich (*) b) Zu seinem Hausstand gehoerenden Personen (*) c) Oder seine Familienangehoerigen (*) und zwar fuer (4 Vornamen) nutzen wil“ Nichtzutreffendes (*) sollte durchgestrichen werden, dies wurde aber nicht gemacht. c) war wohl beabsichtigt, wobei wahrscheinlich nur eins der 4 genannten Kinder einziehen sollte (die Frage ist nur, ob eines der Kinder jetzt wirklich einziehen moechte) Meine Fragen: A) ist diese Art von Zeitmietvertrag rechtens, oder ist der Vertrag z. ... Obliegt es vielleicht dem Vermieter, bei Vertragsablauf die Kuendigung auszusprechen bzw. die Nichtverlaengerung zu bestaetigen?